Förderung / Steuerbefreiung / Finanzierung:

Förderung nach KWK-Gesetz (Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen)

Zuschlagszahlungen nach KWK-Gesetz in €-Cent
  2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
alte Bestandsanlagen
(vor 1.1.1990 gebaut)
1,53 1,53 1,38 1,38 0,97
neue Bestandsanlagen
(ab 1.1.1990 gebaut)
1,53 1,53 1,38 1,38 1,23 1,23 0,82 0,56
modernisierte Anlagen 1,74 1,74 1,74 1,69 1,69 1,64 1,64 1,59 1,59
Kleine KWK-Anlagen
50 bis 2.000 kWel
Neubau nach 2002
2,56 2,56 2,40 2,40 2,25 2,25 2,10 2,10 1,94
Neue kleine KWK-Anlagen bis 50 kWel
Inbetriebnahme
bis 2008


5,11 Cent
für einen Zeitraum von 10 Jahren
ab Aufnahme des Dauerbetriebes der Anlage
neue Brennstoffzellen
(Inbetriebnahme nach 01.04.2002)
5,11 Cent
für einen Zeitraum von 10 Jahren
ab Aufnahme des Dauerbetriebes des Anlage

Steuerbefreiung (Mineralöl u. Strom) für bestimmte Anlagen

Sie erhalten jedes Jahr die Steueranteile vom Staat zurück.

Bei einer Nutzung von 15-20 Jahren im Ein- und Zweifamilienhaus entspricht dies einer Gesamtsteuereinsparung von ca. 5.000 Euro

Weitere Informationsmöglichkeiten:

Der Bonus im Rahmen des KWK-Gesetzes muß beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Die Beantragung ist kostenpflichtig.
Die Gebühr für Mini-BHKW beträgt € 75,-

Finanzierunsmöglichkeiten:

(Alle Angaben ohne Gewähr)